Über die Verjährung von Rechnungen musst du schnell handeln, sonst ist dein Geld womöglich verloren. Wenn du zu lange wartest, kann der Anspruch gegen den Schuldner nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen 3 Jahre (§195 BGB). Der Beginn der Frist ist häufig am 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und du von den Umständen Kenntnis hattest (§199 BGB). Prüfe deshalb sofort das Rechnungsdatum, den Leistungszeitpunkt und alle Zahlungserinnerungen.
Handele konkret: Sende umgehend eine schriftliche Mahnung mit klarer Zahlungsfrist, dokumentiere den Versand (z. B. Einschreiben) und setze eine letzte Frist. Stelle bei Bedarf sofort einen Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren) oder erhebe Klage, denn diese Maßnahmen unterbrechen die Verjährung. Auch ein schriftliches Anerkenntnis des Schuldners oder eine Teilzahlung hemmt die Frist.
Wenn der Betrag höher ist oder der Schuldner nicht reagiert, ziehe zeitnah eine/n Anwalt oder ein Inkassounternehmen hinzu. Bewahre alle Belege, E‑Mails und Zahlungsaufforderungen sicher auf. Handle jetzt: je früher du tätig wirst, desto größer die Chance, deine Forderung erfolgreich durchzusetzen und dein Geld zu sichern.

