Wenn du eine Forderung nicht rechtzeitig bezahlst, entstehen Verzugszinsen. Das BGB regelt, wann Verzug eintritt und wie hoch die Zinsen sind; relevant sind insbesondere § 286 BGB (Verzug) und § 288 BGB (Verzugszinssatz).
Der Verzug beginnt grundsätzlich, wenn die Forderung fällig ist und du trotz Mahnung nicht zahlst. Bei kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist oder bei Vereinbarung eines konkreten Termins kann der Verzug auch ohne Mahnung eintreten. Als Gläubiger solltest du Datum der Fälligkeit und jede Mahnung dokumentieren.
Der gesetzliche Verzugszinssatz wird aus dem Basiszinssatz plus einem Aufschlag gebildet. Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Aufschlag 5 Prozentpunkte. Für sonstige Rechtsgeschäfte (z. B. zwischen Unternehmern) beträgt der Aufschlag 9 Prozentpunkte. Das heißt: Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5 % oder + 9 %, je nach Fall.
Zur Berechnung gehst du so vor: 1) Bestimme die Hauptforderung (z. B. 1.000 €). 2) Ermittele den anwendbaren Zinssatz (z. B. 5 % p.a.). 3) Zähle die Verzugstage (z. B. 30 Tage). 4) Berechne die Zinsen pro Formel: Zinsen = Forderung × Zinssatz × Tage / 365 (üblich ist die Teilung durch 365). Beispiel: 1.000 € × 0,05 × 30 / 365 = 4,11 €.
Beachte, dass vertraglich höhere Zinssätze oder besondere Vereinbarungen zulässig sein können, solange sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Als Gläubiger kannst du außerdem pauschale Mahnungskosten geltend machen, sofern gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart. Als Schuldner solltest du Fristen und Mahnungen genau prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Praktische Tipps: Halte Rechnungsdatum und Fälligkeit schriftlich fest, berechne Verzugszinsen transparent nach obiger Formel und dokumentiere alle Mahnschreiben, um deine Ansprüche im Streitfall zu belegen.

